Urteil Vorschuß für aussichtslose Zwangsverwaltung keine Vollstreckungskosten
Schlagworte
Vorschuß für aussichtslose Zwangsverwaltung keine Vollstreckungskosten; notwendige Kosten der Zwangsvollstreckung
Leitsatz
Aufwendungen des Gläubigers, deren Zweck nicht darin besteht, die Befriedigung der titulierten Forderung zu erreichen, stellen keine von dem Schuldner zu erstattenden notwendigen Kosten der Zwangsvollstreckung dar.
Hier endet der kostenfreie Auszug dieses Dokuments.
Sie möchten die vollständigen Urteile (zum großen Teil mit Kommentar und weiterführenden Hinweisen) lesen und jederzeit alle Recherchefunktionen der DoReMi nutzen können?
Der DoReMi-Zugang bietet Ihnen unbeschränkten Zugriff auf alle Dokumente.
nur
5,- €
/ Monat