Urteil Vorsätzlich sittenwidrige Schädigung bei Nießbrauchsbestellung in Kenntnis eines Restitutionsbescheides


Schlagworte

Vorsätzlich sittenwidrige Schädigung bei Nießbrauchsbestellung in Kenntnis eines Restitutionsbescheides

Leitsätze

1. Hat der Verfügungsbefugte in kollusivem Zusammenwirken mit einem Dritten diesem einen Nießbrauch an dem restitutionsbefangenen Grundstück bestellt, kann der Berechtigte von dem Dritten im Wege des Schadensersatzes Löschung des Nießbrauchsrechts und Herausgabe des Grundstücks verlangen. 2. Kollusives Zusammenwirken liegt vor, wenn der Verfügungsberechtigte und der Dritte in Kenntnis des laufenden Verwaltungsverfahrens über den bereits positiv beschiedenen Restitutionsantrag den Nießbrauch an dem erst 1938 von einem NS-Geschädigten erworbenen Grundstück bestellt haben. (Leitsätze der Redaktion)

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