Urteil Vorrang des Vermieterpfandrechts bei "Mantel-Sicherungsübereignungs-Vertrag"


Schlagworte

Vorrang des Vermieterpfandrechts bei "Mantel-Sicherungsübereignungs-Vertrag"

Leitsatz

Wird eine Sicherungsübereignung durch den Mieter erst mit Einbringen der Sachen in die Mieträume wirksam, erwirbt der Sicherungsnehmer nur ein mit dem vorrangigen Pfandrecht des Vermieters belastetes Eigentum.

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