Urteil Vorrang des alliierten Rückerstattungsrechts und der Wiedergutmachungsvorschriften des Bundesrückerstattungsgesetzes
Schlagworte
Vorrang des alliierten Rückerstattungsrechts und der Wiedergutmachungsvorschriften des Bundesrückerstattungsgesetzes; vorzivilrechtlicher Herausgabeanspruch; Plakatsammlung
Leitsatz
Ein zivilrechtlicher Anspruch auf Herausgabe von Vermögensgegenständen, die durch nationalsozialistische Unterdrückungsmaßnahmen entzogen worden sind, scheidet im Hinblick auf den Vorrang des alliierten Rückerstattungsrechts und der Wiedergutmachungsvorschriften des Bundesrückerstattungsgesetzes aus.
(Nichtamtlicher Leitsatz)
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