Urteil Vorrang der Säumniszuschläge für Kanal- und Wasseranschlussbeiträge in der Zwangsversteigerung
Schlagworte
Vorrang der Säumniszuschläge für Kanal- und Wasseranschlussbeiträge in der Zwangsversteigerung; dinglicher Anspruch; Stundungszinsen; Säumniszuschläge; Beitragsschuldner; rückständige Beiträge; Anliegerbeiträge; Grundbuchlasten; öffentliche Forderungen; Nebenleistungen; Rangklassen
Leitsatz
Säumniszuschläge für Kanal- und Wasseranschlussbeiträge sind innerhalb der zeitlichen Grenze von zwei Jahren der Rangklasse des § 10 Abs. 1 Nr. 3 ZVG zuzuordnen.
(Leitsatz der Redaktion)
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