Urteil Vorrang des dinglichen Vorkaufsrechts für Familienangehörige
Schlagworte
Vorrang des dinglichen Vorkaufsrechts für Familienangehörige
Leitsatz
Das dingliche Vorkaufsrecht für Familienangehörige ist gegenüber dem gesetzlichen Vorkaufsrecht des Mieters nach Umwandlung auch dann vorrangig, wenn es bei der Überlassung der Wohnung an den Mieter noch nicht bestanden hat (Bestätigung von BGH GE 2023, 651).
(Leitsatz der Redaktion)
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