Urteil Vormerkung bei Grundstücksübergabevertrag


Schlagworte

Vormerkung bei Grundstücksübergabevertrag; Vormerkung für Rückauflassung

Leitsatz

Der Anspruch des Übergebers aus einem auf den Tod des Übernehmers befristeten Grundstücksübergabevertrag ist vormerkbar; dies gilt nicht, wenn der Anspruch unter der Bedingung steht, daß das Grundstück sich beim Tode des Übernehmers noch in dessen Vermögen befindet.

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