Urteil Vorleistungspflicht des Kunden der Wasserbetriebe
Schlagworte
Vorleistungspflicht des Kunden der Wasserbetriebe; Allgemeine Bedingungen für die Entwässerung; Hausanschlußkanäle; Pauschalpreise für Abwasseranschluß
Leitsätze
§ 20 der Allgemeinen Bedingungen für die Entwässerung in Berlin (ABE) ist wirksam; er gilt auch für die Zahlung der Kosten für die Herstellung der Hausanschlußkanäle und das Anschlußentgelt.
Zum Vorliegen eines "offensichtlichen Fehlers" im Sinne von § 20 Nr. 1 ABE.
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