Urteil Vorleistungspflicht des Kunden der Wasserbetriebe


Schlagworte

Vorleistungspflicht des Kunden der Wasserbetriebe; Allgemeine Bedingungen für die Entwässerung; Hausanschlußkanäle; Pauschalpreise für Abwasseranschluß

Leitsätze

§ 20 der Allgemeinen Bedingungen für die Entwässerung in Berlin (ABE) ist wirksam; er gilt auch für die Zahlung der Kosten für die Herstellung der Hausanschlußkanäle und das Anschlußentgelt.

Zum Vorliegen eines "offensichtlichen Fehlers" im Sinne von § 20 Nr. 1 ABE.

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