Urteil Vorlagebeschluss


Schlagworte

Vorlagebeschluss; Betriebskosten; Modernisierungskosten als laufende Aufwendungen

Leitsatz

Es soll ein Rechtsentscheid des Kammergerichts zu folgender Frage eingeholt werden: Sind zur Auslegung des Begriffes der laufenden Aufwendungen i. S. v. § 5 Abs. 2 Satz 2 WiStG die Vorschriften über die Kostenmiete gemäß §§ 8, 8 a, 8 b Wohnungsbindungsgesetz, § 18 bis 29 der II. Berechnungsverordnung, insbesondere betreffend die Kapitalkosten (§§ 19 ff. II. BV) einschließlich des fiktiven Kostenansatzes für Eigenkapitalkosten (§ 20 II. BV) sowie die Abschreibung (§ 25 II. BV), Instandhaltungskosten (§ 28 II. BV) und Mietausfallwagnis (§ 29 II. BV) in vollem Umfang auch insoweit anzuwenden, als sich die Kostenansätze auf Kosten der Modernisierung beziehen und bei der Umlage der Modernisierungskosten nach § 3 MHG nicht zu berücksichtigen wären?

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