Urteil Vorlagebeschluss
Schlagworte
Vorlagebeschluss
Leitsatz
Ist ein wegen grundsätzlicher Bedeutung einer Rechtsfrage ergangener Vorlagebeschluß eines Landgerichts - nachträglich - unzulässig geworden, weil die Rechtsfrage vor der Entscheidung über die Vor-lage durch Rechtsentscheid beantwortet worden ist, so ist auch eine Divergenzvorlage des um den unzulässig gewordenen Rechtsentscheid angegangenen Oberlandesgerichts gemäß § 541 Abs. 1 Satz 3 ZPO nicht zulässig.
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