Urteil Vorlage einer aktuellen Liste der Wohnungseigentümer bei Beschlussmängelklage
Schlagworte
Vorlage einer aktuellen Liste der Wohnungseigentümer bei Beschlussmängelklage; Durchsetzung mit Ordnungsmitteln
Leitsatz
Bei einer Beschlussmängelklage muss das Gericht auf Anregung des Klägers der Verwaltung aufgeben, eine aktuelle Liste der Wohnungseigentümer vorzulegen, und die Anordnung nach Fristablauf gegebenenfalls mit Ordnungsmitteln durchsetzen (§ 142 ZPO analog).
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