Urteil Vorläufiger Rechtsschutz eines Eigentümers eines Denkmals gegen ein Bauvorhaben


Schlagworte

Vorläufiger Rechtsschutz eines Eigentümers eines Denkmals gegen ein Bauvorhaben; Maßstab des vorläufigen Rechtsschutzes eines Dritten gegen eine Baugenehmigung; Schutz der unmittelbaren Umgebung eines Denkmals; Erscheinungsbild; wesentliche Beeinträchtigung; Garage; Drittschutz

Leitsatz

Die Errichtung und Änderung baulicher Anlagen in der unmittelbaren Umgebung eines Denkmals unterliegen Beschränkungen dahin gehend, dass sie so gestaltet sein müssen, dass das Erscheinungsbild des Denkmals nicht wesentlich beeinträchtigt wird.

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