Urteil Vorläufige Vollstreckbarkeit eines Urteils ohne Sicherheitsleistung und Abwendungsbefugnis


Schlagworte

Vorläufige Vollstreckbarkeit eines Urteils ohne Sicherheitsleistung und Abwendungsbefugnis; nicht zu ersetzender Nachteil in der Zwangsvollstreckung; einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung bei Revisionseinlegung

Leitsatz

Die Zwangsvollstreckung würde dem Schuldner einen nicht zu ersetzenden Nachteil bringen, wenn im Falle der Aufhebung oder Abänderung des Vollstreckungstitels der Gläubiger voraussichtlich wegen Mittellosigkeit nicht in der Lage sein wird, den beigetriebenen Geldbetrag zurückzuzahlen.

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