Urteil Vorkaufsrecht der Garagenteilflächennutzer
Schlagworte
Vorkaufsrecht der Garagenteilflächennutzer
Leitsätze
1. Mehreren Garagenteilflächennutzern steht das Vorkaufsrecht bei der erstmaligen Veräußerung an einen Dritten nur gemeinschaftlich zu; die Ausübung des gemeinschaftlichen Vorkaufsrechts durch nur einen einzelnen Mitberechtigten ist unwirksam.
2. Das Vorkaufsrecht kann bereits vor Wirksamkeit des Kaufvertrages mit Wirkung auf den Zeitpunkt der Genehmigungserteilung ohne vorherige Mitteilung des Verpflichteten ausgeübt werden.
3. Ob die überlassene Fläche die halbe Grundstücksgröße übersteigt, beurteilt sich nicht nur nach der Größe der Garagenstellfläche; vielmehr sind auch die vertraglich zur Nutzung überlassenen Sicherheitsabstands, Zufahrts- und Rangierflächen zu berücksichtigen. (Leitsätze der Redaktion)
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