Urteil Vorkaufsrecht


Schlagworte

Vorkaufsrecht; Form; Schriftform

Leitsätze

1. Die Ausübung des dem Mieter nach § 570b BGB zustehenden Vorkaufsrechts unterliegt nicht dem Formgebot des § 313 BGB.

2. Preisvergünstigungen bei einem Paketverkauf mehrerer Eigentumswohnungen können auch für den Mieter gelten, der sein Vorkaufsrecht nur hinsichtlich einer Wohnung ausübt.

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