Urteil Vorhersehbarer Eigenbedarf


Schlagworte

Vorhersehbarer Eigenbedarf; Aufklärungspflicht des Vermieters; Erkundigungspflicht des Mieters

Leitsatz

Ein Vermieter setzt sich in Widerspruch zu seinem eigenen Verhalten, wenn er eine Wohnung auf unbestimmte Zeit vermietet, obwohl er entweder entschlossen ist oder zumindest erwägt, sie alsbald selbst in Gebrauch zu nehmen. Er darf dem Mieter, der mit einer längeren Mietdauer rechnet, die mit jedem Umzug verbundenen Belastungen dann nicht zumuten, wenn er ihn über die Absicht oder zumindest die Aussicht begrenzter Mietdauer nicht aufklärt.

(Leitsatz der Redaktion)

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