Urteil Vorhalteverpflichtung einer vorhandenen Hochantenne für DVB-T-Fernsehen


Schlagworte

Vorhalteverpflichtung einer vorhandenen Hochantenne für DVB-T-Fernsehen

Leitsatz

Nach Umstellung des analogen auf digitales terrestrisches Fernsehen ist der Vermieter nicht einseitig berechtigt, die bisherige Gemeinschafts-Dachantenne abzubauen und den Mieter auf die Möglichkeit von Kabelfernsehen zu verweisen. (Leitsatz der Redaktion)

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