Urteil Vorgreiflichkeit des Kostenfestsetzungsverfahrens in bezug auf die Kosten des Beweissicherungsverfahrens
Schlagworte
Vorgreiflichkeit des Kostenfestsetzungsverfahrens in bezug auf die Kosten des Beweissicherungsverfahrens
Leitsatz
Die Kosten eines Beweissicherungsverfahrens können in einem ordentlichen Klageverfahren in zulässiger Weise nur insoweit gesondert geltend gemacht werden, wie die Festsetzung dieser Kosten in einem früheren Kostenfestsetzungsverfahren rechtskräftig abgelehnt worden ist.
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