Urteil Vorfälligkeitsklausel
Schlagworte
Vorfälligkeitsklausel; Rechtszeitigkeitsklausel; Mietvertrag; Vorauszahlung; Aufrechnungsverbot
Leitsätze
Eine Vorauszahlungsklausel hält in Wohnraummietverträgen einer Inhaltskontrolle gem. § 9 AGBG nicht stand, wenn der Mietvertrag die weitere Klausel enthält, nach der es dem Mieter verwehrt ist, mit Gegenansprüchen aufzurechnen, die daraus resultieren, daß er Mietzins überzahlt hat, obwohl er zur Mietminderung berechtigt war.
Auch eine Formularklausel, nach der der Mietzins monatlich im voraus (hier: bis zum 3. Werktag) zu entrichten ist und es für die Rechtzeitigkeit der Zahlung auf die Gutschrift auf dem Konto ankommt, ist unwirksam.
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