Urteil Vorbehaltloser Ausgleich eines Saldos aus Betriebskostenabrechnung kein eine Korrektur ausschließendes deklaratorisches Schuldanerkenntnis
Schlagworte
Vorbehaltloser Ausgleich eines Saldos aus Betriebskostenabrechnung kein eine Korrektur ausschließendes deklaratorisches Schuldanerkenntnis
Leitsatz
Bei einem Mietverhältnis über Gewerberaum rechtfertigt allein die Übersendung der Betriebskostenabrechnung und der vorbehaltlose Ausgleich einer sich daraus ergebenden Nachforderung durch den Mieter nicht die Annahme eines deklaratorischen Schuldanerkenntnisses, das einer nachträglichen Korrektur der Betriebskostenabrechnung entgegensteht (im Anschluss an Senatsurteil vom 10. Juli 2013 - XII ZR 62/12 - GE 2013, 1130 = NJW 2013, 2885).
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