Urteil Vorbehaltlose Zahlung und Gleitklausel bei unwirksamer Mieterhöhung nach Modernisierung


Schlagworte

Vorbehaltlose Zahlung und Gleitklausel bei unwirksamer Mieterhöhung nach Modernisierung

Leitsätze

1. Bei einer Mieterhöhung nach Modernisierung gemäß § 10 WoBindG ist der Abzug von fälligen Instandsetzungskosten zu berechnen und zu erläutern.

2. Eine vertraglich vereinbarte Mietgleitklausel und der Bescheid der IBB Berlin ersetzen eine wirksame Mieterhöhungserklärung. 3. Eine vorbehaltlose Zahlung des Mieters stellt keine Zustimmung zur Vertragsänderung dar.

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