Urteil Vorbehaltlose Betriebskostennachzahlung
Schlagworte
Vorbehaltlose Betriebskostennachzahlung; Auflösungsverschulden und Nutzungsentgelt; nach fristloser Kündigung grundsätzlich Anspruch auf zwei Monate Mietausfall
Leitsätze
1. Hat der Mieter eine Nachforderung aus der Betriebskostenabrechnung vorbehaltlos bezahlt, ist er für die Unrichtigkeit der Betriebskostenabrechnung darlegungspflichtig, wenn er den vorbehaltlos gezahlten Betrag zurückfordert.
2. Der Mieter, dem gem. § 554 Abs. 1 BGB wegen Zahlungsverzugs wirksam gekündigt worden ist, ist unter dem Gesichtspunkt des Auflösungsverschuldens verpflichtet, den Mietzins für die vereinbarte Vertragsdauer bis zur Neuvermietung weiter zu zahlen.
3. Der Mieter, der gegenüber einem entsprechenden Anspruch des Vermieters behauptet, der Vermieter habe sich nach Beendigung des Mietverhältnisses nicht um eine Weitervermietung bemüht, ist dafür darlegungs- und beweispflichtig.
4. Bei Beendigung des Mietverhältnisses infolge wirksamer fristloser Kündigung des Vermieters ist grundsätzlich der Mietausfall für zwei Monate nach Beendigung des Mietverhältnisses zu ersetzen.
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