Urteil Vorbehalt
Schlagworte
Vorbehalt; Mietzinszahlung; Minderungsrecht; Mietminderungsrecht; Mieterhöhungsverlangen; Wiederaufleben
Leitsatz
§ 539 BGB ist entsprechend anzuwenden, wenn das Minderungsrecht nach Mieterhöhung wieder aufgelebt war und der Mieter auch hiernach vorbehaltlos die erhöhte Miete zahlt.
Hier endet der kostenfreie Auszug dieses Dokuments.
Sie möchten die vollständigen Urteile (zum großen Teil mit Kommentar und weiterführenden Hinweisen) lesen und jederzeit alle Recherchefunktionen der DoReMi nutzen können?
Der DoReMi-Zugang bietet Ihnen unbeschränkten Zugriff auf alle Dokumente.
nur
5,- €
/ Monat