Urteil Vorauszahlungen
Schlagworte
Vorauszahlungen; Heizkosten; Abrechnung; Treuwidrigkeit; Unterlassen der Heizkostenabrechnung
Leitsatz
Rechnet der Vermieter über die Heizkostenvorauszahlungen trotz Verhängung von Zwangsgeldern nicht ab, so kann der Mieter wegen dieses treuwidrigen Verhaltens den schlüssig begründeten zuviel bezahlten Anteil an Heizkosten zurückfordern.
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