Urteil Voraussetzungen eines Schadensersatzanspruchs bei Verletzung von Anlagerichtlinien in einem Vermögensverwaltervertrag


Schlagworte

Voraussetzungen eines Schadensersatzanspruchs bei Verletzung von Anlagerichtlinien in einem Vermögensverwaltervertrag

Leitsätze

1. Der Vermögensverwalter macht sich schadensersatzpflichtig, wenn er sich bei seinen Anlageentscheidungen nicht an die Richtlinien seines Auftraggebers hält.

2. Eine nachträgliche Billigung der vom Vertrag abweichenden spekulativen Anlagestrategie des Vermögensverwalters kann nicht allein darin gesehen werden, dass der Auftraggeber die Depotauszüge monatelang widerspruchslos zur Kenntnis nimmt. Dies wäre nur dann der Fall, wenn der Auftraggeber die weisungswidrige Anlagestrategie des Vermögensverwalters erkannt und damit einverstanden erklärt hätte, was der Vermögensverwalter darzulegen und zu beweisen hat.

3. Den nicht branchenkundigen Auftraggeber trifft kein Mitverschulden hinsichtlich unterlassener Schadensminderung, wenn er den Vermögensverwalter nicht kontrolliert, vielmehr bei komplexen Anlagegeschäften weiterhin auf die Fachkunde des Vermögensverwalters vertraut.

(Leitsätze der Redaktion)

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