Urteil Voraussetzungen des Anspruchs gegen Rechtsnachfolge des Rechtsträgers auf Herausgabe von Mieten
Schlagworte
Voraussetzungen des Anspruchs gegen Rechtsnachfolge des Rechtsträgers auf Herausgabe von Mieten
Leitsätze
1. Der Rechtsnachfolger eines Rechtsträgers von Volkseigentum kann Schuldner eines Anspruchs auf Herausgabe von Mieten nach § 7 Abs. 7 Satz 2 VermG nur sein, wenn seine Verfügungsberechtigung, sei es gesetzlich, sei es rechtsgeschäftlich, neu begründet worden ist (Fortführung von Senat, Urt. v. 5. Mai 2006 - V ZR 236/05 -, ZOV 2006, 170 = NJW-RR 2006, 1242).
2. Der rechtsgeschäftlich Bevollmächtigte ist Verfügungsberechtigter, wenn er die Verwaltung des Grundstücks tatsächlich wie ein Eigentümer übernimmt (Fortführung von BGHZ 158, 376).
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