Urteil Voraussetzungen für die Pflicht zur Duldung eines Überbaus
Schlagworte
Voraussetzungen für die Pflicht zur Duldung eines Überbaus
Leitsatz
Ein Überbau muss nur unter den Voraussetzungen des § 912 Abs. 1 BGB geduldet werden; liegen diese nicht vor, kann eine Pflicht zur dauerhaften Duldung des Überbaus weder aus dem nachbarlichen Gemeinschaftsverhältnis noch aus dem Schikaneverbot hergeleitet werden.
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