Urteil Voraussetzungen einer Bruchteilsrevision
Schlagworte
Voraussetzungen einer Bruchteilsrevision
Leitsatz
Zulassung einer Revision: „Das Revisionsverfahren bietet voraussichtlich Gelegenheit, die Voraussetzungen einer Bruchteilsrestitution nach § 3 Abs. 1 Satz 4 Halbs. 2 VermG näher zu präzisieren und insbesondere zu klären, ob ein Anspruch auf Bruchteilsrestitution wegen verfolgungsbedingt entzogener Anteile an Unternehmen mit Sitz außerhalb des Beitrittsgebiets davon abhängig ist, dass die Rückerstattung nach ‚einem anderen nach dem 8. Mai 1945 ergangenen Gesetz‘ (vgl. § 3 Abs. 1 Satz 4 Halbs. 1 VermG) erfolgt ist.“
(Leitsatz der Redaktion)
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