Urteil Voraussetzung der Bewilligung von Prozeßkostenhilfe an Insolvenzverwalter


Schlagworte

Voraussetzung der Bewilligung von Prozeßkostenhilfe an Insolvenzverwalter; unterlassene Rechtsverteidigung und allgemeines Interesse

Leitsatz

Die Bewilligung von Prozeßkostenhilfe an den Verwalter in einem Insolvenzverfahren über das Vermögen einer juristischen Person setzt nicht voraus, daß die Unterlassung der Rechtsverteidigung allgemeinen Interessen i.S. von § 116 Satz 1 Nr. 2 ZPO zuwiderlaufen würde.

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