Urteil Von der Ankündigung abweichende Modernisierungsmieterhöhung
Schlagworte
Von der Ankündigung abweichende Modernisierungsmieterhöhung; Erhöhungsvorbehalt im Mietvertrag für Betriebskosten
Leitsätze
1. Bei komplexen Modernisierungsmaßnahmen ist die 10-% Grenze (Abweichung der tatsächlichen Mieterhöhung von der Modernisierungsankündigung) für jede einzelne Modernisierungsmaßnahme zu berechnen. 2. Für eine Mieterhöhung nach § 4 Abs. 2 MHG wegen gestiegener Betriebskosten ist ein Erhöhungsvorbehalt im Mietvertrag nicht erforderlich.
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