Urteil Vom Mieter ausgetauschtes Wohnwertmerkmal (Spüle)
Schlagworte
Vom Mieter ausgetauschtes Wohnwertmerkmal (Spüle); Berliner Mietspiegel; Orientierungshilfe; Gewerbegebiet im Wohnumfeld
Leitsatz
Hat der Mieter ein Spülbecken selbst angeschafft als Ersatz für ein marodes Ausgußbecken, kann er sich nicht auf ein wohnwertminderndes Merkmal i. S. der Orientierungshilfe zum Berliner Mietspiegel berufen.
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