Urteil Vollzugsauftrag
Schlagworte
Vollzugsauftrag; Besatzungsmacht; SMAD-Befehl Nr. 64; Betriebszweck; Dritter
Leitsatz
Die Richtlinien Nr. 1 zum SMAD-Befehl Nr. 64 enthielten keinen Vollzugsauftrag der Besatzungsmacht zum Zugriff auf das Eigentum bisher nicht enteignungsbetroffener Dritter, das einem enteigneten Unternehmen zu betrieblichen Zwecken diente.
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