Urteil Vollstreckungsschutz in Zwangsversteigerungsverfahren wegen Selbstmordgefahr
Schlagworte
Vollstreckungsschutz in Zwangsversteigerungsverfahren wegen Selbstmordgefahr
Leitsatz
Die ernste Gefahr einer Selbsttötung des Schuldners wegen der Zwangsversteigerung seines Grundstücks kann auch dann zur Aufhebung des Zuschlagsbeschlusses und zur einstweiligen Einstellung des Verfahrens führen, wenn sie sich erst nach der Verkündung des Zuschlagsbeschlusses aufgrund während des Beschwerdeverfahrens zutage getretener neuer Umstände ergibt.
(Leitsatz der Entscheidung entnommen)
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