Urteil Vollstreckungsschutz des insolventen Schuldners
Schlagworte
Vollstreckungsschutz des insolventen Schuldners
Leitsatz
Der Schuldner ist auch noch nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens über sein Vermögen befugt, Vollstreckungsschutz wegen der Gefahr der Selbsttötung gegen Entscheidungen des Vollstreckungsgerichts im Zwangsversteigerungsverfahren über ein zur Masse gehörendes Grundstück zu beantragen.
(Leitsatz der Redaktion)
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