Urteil Vollstreckungsschutz des insolventen Schuldners


Schlagworte

Vollstreckungsschutz des insolventen Schuldners

Leitsatz

Der Schuldner ist auch noch nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens über sein Vermögen befugt, Vollstreckungsschutz wegen der Gefahr der Selbsttötung gegen Entscheidungen des Vollstreckungsgerichts im Zwangsversteigerungsverfahren über ein zur Masse gehörendes Grundstück zu beantragen.

(Leitsatz der Redaktion)

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