Urteil Vollstreckungsschuld bei genossenschaftlichem Auseinandersetzungsguthaben


Schlagworte

Vollstreckungsschuld bei genossenschaftlichem Auseinandersetzungsguthaben; Pfändung; Auszahlung; Verlust der genossenschaftlichen Wohnrechte; Genossenschaftswohnung; Genossenschaftsanteile

Leitsatz

Die Pfändung und Überweisung des Anspruchs auf Auszahlung des genossenschaftlichen Auseinandersetzungsguthabens stellt nicht deshalb eine unzumutbare Härte im Sinne des § 765 a ZPO dar, weil sie mittelbar zum Verlust der genossenschaftlichen Wohnungsrechte des Schuldners geführt hat und die Möglichkeit besteht, dass er seine derzeitige Wohnung verliert.

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