Urteil Vollstreckungsgegenklage
Schlagworte
Vollstreckungsgegenklage; Kostenfestsetzungsbeschluss; Behördenvollmacht; Prozessvollmacht
Leitsätze
Mit der Vollstreckungsgegenklage gegen einen - aufgrund eines gerichtlichen Vergleichs ergangenen - Kostenfestsetzungsbeschluß kann eingewandt werden, vor Abschluß des Vergleichs sei außergerichtlich eine davon abweichende Vereinbarung über die Kosten getroffen worden. Mitarbeiter einer Behörde, die bevollmächtigt sind, diese zu vertreten, verlieren ihre Vollmacht nicht, wenn der Behördenleiter einem Rechtsanwalt Prozeßvollmacht erteilt.
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