Urteil Vollmachtsnachweis/Kündigung durch Hausverwalter
Schlagworte
Vollmachtsnachweis/Kündigung durch Hausverwalter; Kündigungsvollmacht/Vorlage; Vollmacht/Kündigung; Hausverwaltung/Kündigungsvollmacht; Kündigungsvollmacht/Original; Fotokopie/Vollmachtsurkunde; Vollmachtsurkunde/Fotokopie; Kündigung/Vollmachtsnachweis
Leitsatz
Zur Vornahme einseitiger Rechtsgeschäfte, wie z. B. der Kündigung, ist immer die Vorlage einer Original-Urkunde erforderlich, soweit ein Vertreter handelt. Die nachgereichte beglaubigte Fotokopie der Bevollmächtigung reicht nicht aus.
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