Urteil Vollerwerbsland
Schlagworte
Vollerwerbsland; Vorkaufsrecht; Grundstückskauf; Naturschutz; Gewässerrandstreifenprojekt; Agrarstruktur; Austauschflächen; Siedlungsunternehmen; Aufstockung
Leitsatz
Das im Allgemeinen vorrangige, begründete Interesse des aufstockungsbedürftigen Vollerwerbslandwirts am Erwerb landwirtschaftlicher Grundstücke dringt gegenüber dem Erwerbsinteresse eines Naturschutzvereins (Nichtlandwirt) nicht durch, wenn der Flächenerwerb des Nichtlandwirts zum Zwecke des Naturschutzes zugleich der Durchsetzung einer konkreten staatlich befürworteten und nach dem Agrarbericht der Bundesregierung förderungswürdigen Maßnahme dient. Letzteres ist aber zu verneinen, wenn die frühere staatliche Förderung nicht nur vorübergehend eingestellt worden ist und die Bereitstellung von (weiteren) Fördermitteln durch den Zuwendungsgeber nicht mehr in Erwägung gezogen wird.
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