Urteil Voller Wärmepreis bei Wärmecontracting nur aufgrund mietrechtlicher Vereinbarung
Schlagworte
Voller Wärmepreis bei Wärmecontracting nur aufgrund mietrechtlicher Vereinbarung; Übertragung der Beheizung auf Dritte
Leitsatz
Will der Vermieter von Wohnraum während eines laufenden Mietverhältnisses den Betrieb einer vorhandenen Heizungsanlage auf einen Dritten übertragen (Wärmecontracting), bedarf es hierfür einer Zustimmung des Mieters, wenn eine ausdrückliche Regelung darüber im Mietvertrag fehlt und dem Mieter dadurch zusätzliche Kosten auferlegt werden sollen.
(Leitsatz der Redaktion)
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