Urteil Voller Schadensersatz für einzelnen Wohnungseigentümer


Schlagworte

Voller Schadensersatz für einzelnen Wohnungseigentümer; Architektenhaftung; Planungsfehler

Leitsatz

Der Schadensersatzanspruch nach § 635 BGB, der dem einzelnen Bauherrn einer Bauherrengemeinschaft wegen eines behebbaren Mangels am Gemeinschaftseigentum zusteht, ist auf den Ersatz der gesamten Kosten gerichtet, die zur Mängelbeseitigung erforderlich sind. Das gilt auch für die Haftung des Architekten wegen fehlerhafter Planung oder Bauaufsicht.

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