Urteil Volkseigentumsüberführung
Schlagworte
Volkseigentumsüberführung; Eigentumsumschreibungen aufgrund fehlerhafter Fiskuserbschaften
Leitsätze
a) Art. 237 § 1 EGBGB erfaßt unter dem Tatbestandsmerkmal der "sonstigen Überführung in Volkseigentum" auch rein faktische Vorgänge, falls diesen ein staatlicher Wille und nicht nur ein Versehen zugrunde lag.
b) Danach können in Ausnahmefällen auch Eigentumsumschreibungen aufgrund fehlerhafter Fiskuserbschaften Art. 237 § 1 EG BGB unterfallen.
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