Urteil Volkseigentum


Schlagworte

Volkseigentum; Veräußerung; Vorkaufsrecht; Grundbuchberichtigung

Leitsätze

1. Die unter der Geltung der Rechtsvorschriften der ehemaligen DDR getroffene Vereinbarung eines im Grundbuch einzutragenden Vorkaufsrechts (§§ 306 ff. ZGB-DDR), wonach bei Ausübung des Vorkaufsrechts ein bestimmter Kaufpreis zur Anwendung gebracht wird, ist nichtig (§ 68 Abs. 1 ZGB-DDR).

2. Die Preislimitierung ist als Ausgestaltung des Vorkaufsrechts mit diesem Recht untrennbar verbunden.

3. Die Nichtigkeit dieser Vereinbarung hat die Gesamtnichtigkeit des Veräußerungsvertrages zur Folge (im Anschluß an Kammergericht, 1. Zivilsenat, KG-Report 1994, 135, 243; Kammergericht, 18. Zivilsenat, KG Report 1994, 218).

Hier endet der kostenfreie Auszug dieses Dokuments.

Sie möchten die vollständigen Urteile (zum großen Teil mit Kommentar und weiterführenden Hinweisen) lesen und jederzeit alle Recherchefunktionen der DoReMi nutzen können?

Der DoReMi-Zugang bietet Ihnen unbeschränkten Zugriff auf alle Dokumente.

nur 5,- € / Monat

Sie kaufen

DoReMi-Zugang bis zum 31.12.2024 (8 Monate)
  • Den aktuellen (Rest-)Monat schenken wir Ihnen.
  • Anschließende automatische Verlängerung um 12 Monate.
  • Kündigung (mit Rückerstattung) 1 Monat zum Quartalsende.
40,- €
(inkl. MwSt.)

Haben Sie bereits ein Konto? Jetzt anmelden

Rechnungs- & Login-Daten
Zahlungsdaten SEPA-Lastschrift

Zusammenfassung

Sie kaufen unbegrenzten Zugang zur DoReMi mit einer Vertragslaufzeit bis zum 31.12.2024 zum Preis von
40,- € inkl. 7% MwSt. (= 2,62 €).

Im Anschluss an die Vertragslaufzeit verlängert sich der Vertrag um 12 Monate zum Preis von 60,- € (inkl. MwSt.).

Eine Kündigung ist mit einer Frist von 1 Monat zum Quartalsende möglich.