Urteil Volkseigentum


Schlagworte

Volkseigentum; Republikflucht; Beschlagnahmeverfügung

Leitsatz

Das Eigentum solcher Personen, die im Zeitpunkt des Inkrafttretens der VO zur Sicherung von Vermögenswerten vom 17. Juli 1952 das Gebiet der Deutschen Demokratischen Republik bereits ohne Beachtung der gesetzlichen Vorschriften verlassen haben, ist Volkseigentum geworden, ohne daß es einer besonderen Beschlagnahmeverfügung bedarf.

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