Urteil Volkseigentum


Schlagworte

Volkseigentum; Grundbuch; Eigentumsverlust; Ausschlußfrist

Leitsatz

Die gesetzliche Regelung, nach der bei Eintragung von Volkseigentum in das Grundbuch der wirkliche Eigentümer sein Eigentum nach Ablauf einer Ausschlußfrist verliert, ist nicht verfassungswidrig.

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