Urteil Völliger Ausschluß des Verlustausgleichs verstößt gegen Gleichbehandlungsgrundsatz
Schlagworte
Völliger Ausschluß des Verlustausgleichs verstößt gegen Gleichbehandlungsgrundsatz
Leitsatz
Der völlige Ausschluß der Verlustverrechnung bei laufenden Einkünften aus der Vermietung beweglicher Gegenstände nach § 22 Abs. 3 Satz 3 EStG verstößt gegen das Gleichbehandlungsgesetz des Art. 3 Abs. 1 GG.
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