Urteil Videoüberwachung der Wohnanlage durch Kleinstkamera in Klingeltableau
Schlagworte
Videoüberwachung der Wohnanlage durch Kleinstkamera in Klingeltableau; zusätzliche Ablesekosten bei Nutzerwechsel
Leitsätze
1. Die Videoüberwachung des Hauseingangsbereiches einer Wohnungseigentumsanlage durch Kleinstkamera im Klingeltableau und Übertragung in das hausinterne Kabelnetz ohne technische Beschränkungen verstößt gegen Grundsätze ordnungsmäßiger Verwaltung. Der angefochtene Eigentümerbeschluß kann vom Gericht nicht auf die etwa durch das BDSG vorgeschriebenen Einschränkungen reduziert werden.
2. Zusätzliche Ablesekosten durch Nutzerwechsel sind nicht verbrauchsabhängig und nicht ohne besondere Vereinbarung zwingend auf die vom Nutzerwechsel betroffenen Wohnungen umzulegen.
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