Urteil Videoüberwachung
Schlagworte
Videoüberwachung; Installation von Kameraattrappe als bauliche Veränderungvon Gemeinschaftsflächen durch Attrappe unzulässig
Leitsatz
Der unzulässigen Video-Überwachung von Gemeinschaftsflächen durch einzelne Wohnungseigentümer steht es gleich, wenn durch Anbringung einer Attrappe auch nur der Eindruck einer solchen Überwachungsmöglichkeit erweckt wird. Der Beseitigungsanspruch kann von jedem Wohnungseigentümer individuell verfolgt werden.
(Leitsatz der Redaktion)
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