Urteil Verzug mit nur symbolischer Miete keine erhebliche Pflichtverletzung
Schlagworte
Verzug mit nur symbolischer Miete keine erhebliche Pflichtverletzung
Leitsatz
Bei einem atypischen Mietverhältnis mit nur symbolischer Miete von 1 € monatlich zuzüglich Betriebskosten begegnet es keinen Bedenken, eine erhebliche Pflichtverletzung für eine ordentliche Kündigung bei einem Mietrückstand von drei Monatsmieten nicht anzunehmen, sondern auf den objektiven Mietwert der Wohnung abzustellen.
(Leitsatz der Redaktion)
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