Urteil Verzug bei der Zustimmung zum barrierefreien Umbau
Schlagworte
Verzug bei der Zustimmung zum barrierefreien Umbau
Leitsatz
Erteilt der Vermieter seine Zustimmung zum vom Mieter beabsichtigten barrierefreien Badumbau zunächst nicht, sondern verweist nach Mahnung zunächst auf ein noch einzuholendes Angebot für die Rückbaukosten, gerät er mit der Erteilung der Zustimmung in Verzug.
(Leitsatz der Redaktion)
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