Urteil Verzichtsklausel bezüglich Erfüllungsanspruch
Schlagworte
Verzichtsklausel bezüglich Erfüllungsanspruch; Vermieterpflichten; Formularvertrag; Verzichtsklausel; Erfüllungsanspruch; Verzicht; Besichtigungsklausel; Ausschluß von Hauptpflichten; Wohnungsbesichtigung; Mängel der Mietsache
Leitsätze
1. Ein Verzicht des Mieters auf den Erfüllungsanspruch des § 536 BGB ist jeden-falls dann unwirksam, wenn keine Besichtigung der Wohnung und kein Aushandeln der Klausel stattgefunden hat.
2. Die Elektroinstallation in einer ausgebauten Dachgeschoßwohnung muß den gleichzeitigen Betrieb eines Elektroherdes und einer Waschmaschine er-möglichen.
3. Mängel der Mietsache (Einzelfragen).
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